Oberlahn Winzer e.V.
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35718 Weilburg

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Wie viele Reben dürfen Hobbywinzer pflanzen ?



99 Rebstöcke ?  Es handelt sich um einen erstaunlich hartnäckigen Mythos, der selbst bei Fachleuten weit verbreitet ist. Es stimmt schlicht nicht, dass 99 Rebstöcke genehmigungsfrei gepflanzt werden können. Eine ältere Regel besagt: Im privaten Bereich ist der Anbau von Keltertrauben auf eine Anbaufläche von höchstens 100 qm beschränkt. In einigen Bundesländern müssen auch private Rebanpflanzungen beim zuständigen Amt gemeldet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind „Hausweinstöcke“ die an Häuserwänden wachsen.


Mit der EU Verordnung Nr. 1308/2013, die für alle EU Staaten bindend ist,
können Hobbywinzer bis 1000m² pro Einzelperson bepflanzen!!

Hier die Anbauregelung für Neuanpflanzungen für den Hobbywinzerbereich
in der Ausgabe von Dezember 2016



Es kann sogar auf Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
gewerbsmäßig Wein außerhalb der Weingebiete angebaut und vermarktet werden.

Hier das Infoblatt für die Anpflanzung von Weinreben außerhalb der
hessischen Anbaugebiete mit "geschützter Ursprungsbezeichnung"
in der Fassung vom Januar 2018


Welche Rebsorten  dürfen gepflanzt werden ?  Das wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Hessen dürfen alle in der nationalen Liste aufgeführten Rebsorten, auch die noch nicht für die Weinerzeugung zugelassenen, angebaut werden. Der erzeugte Wein darf nicht in den Handel gebracht werden
und ist nur für den Eigenbedarf bestimmt. Selbst Verschenken ist nicht zulässig !


Mit der Verordnung vom 15.Dez. 2014 bzw. 7.Apr. 2015 über die Gemeinsame Marktordnung Nr. 1308/2013 ist in der Europäischen Union ein Genehmigungssystem für Rebpflanzungen eingeführt worden, das seit dem 1. Januar 2016 gilt. Die BLE ist für die Durchführung des Genehmigungssystems für Neuanpflanzungen zuständig.


Hier der Link: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Wein/wein_node.html


Die EU Gesetze hierzu in der neuesten Fassung können angesehen und downgeloadet werden unter:
   http://eur-lex.europa.eu/homepage.html  


Einen schönen Flyer, verständlich auch für Normalwinzer hat das Land Nordrhein Westfalen herausgegeben.
Zu beziehen unter:   https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info37_Hobbywinzer.pdf


Wer das ganze Amtsblatt lesen möchte, hier der Link zum Download:
  pdf/CELEX-32015R0560-DE-TXT.pdf


Fragen hierzu dürfen gerne an unseren Winzerverein gestellt werden





Kleine Hilfe bei der Flächenumrechnung:

1 ha (Hektar)  =  10.000m²
0,1 ha              =  1.000m²
0,01ha             =  100m²   = 1 a  (Ar)